Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
(AGB für Privatkunden siehe Seitenende!)

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH, Wagnergasse 4, 87677 Stöttwang, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Jürgen Triebel (im Folgenden: Triebel Waffenwerkzeuge GmbH genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

c) Vertragsschluss am Geschäftssitz
Die Angebote der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH am Geschäftssitz sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH dem Kunden Kataloge oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Am Geschäftssitz kommt der Vertrag durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande. Verträge können mündlich, per Brief, E-Mail oder Fax geschlossen werden.

d) Vertragsschluss über Sonderanfertigungen
Kunden können mit der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH Verträge über Sonderanfertigungen schließen. Der Vertrag hierüber kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande.

e) Vertragsschluss über Leihwerkzeuge
Kunden aus Deutschland können mit der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH einen Leihvertrag über Werkzeuge schließen. Der Vertrag hierüber kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande.
Nur Gewerbetreibende sind berechtigt Verträge über Leihwerkzeuge zu schließen. Die Leihfrist beträgt 10 Tage. Der Kunde ist verpflichtet, die Leihwerkzeuge nach Ablauf der Leihfrist kostenfrei an die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH zurückzusenden.Leihverträge können nur schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) geschlossen werden. Ausgeliehene Werkzeuge dürfen nicht weiterverliehen werden. Die Kosten richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leihbedingungen.

f) Vertragsschluss über Lohnarbeiten
Kunden können mit der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH Lohnarbeiten vereinbaren. Der Vertrag kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande.

g) Eingangsprüfung beim Kunden
Die gelieferten Artikel sind vor ihrer Erstverwendung, vom Kunden auf Übereinstimmung mit seinen Spezifikationen zu prüfen.

§ 2 Lieferung
a) Teillieferungen
Die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§ 3 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH in Stöttwang vereinbart wird. Der Mindestbestellwert je Auftrag beträgt 25,00 EUR netto Warenwert.

b) Zahlungsmethoden
Kunden aus Deutschland können per Nachname, Vorkasse oder Kreditkarte (Mastercard, Visacard) bezahlen. Bei Lieferungen ins Ausland können Kunden nur per Vorauskasse oder Kreditkarte (Mastercard, Visacard) bezahlen. Die Preise für Sonderanfertigungen sind per Vorkasse zu bezahlen. Stammkunden können nach Vereinbarung per Kauf auf Rechnung beliefert werden.

c) Skonto bei Bestellungen
Ab einem Warenwert von 25,00 Euro kann dem Kunden je nach Zahlungsmethode Skonto gewährt werden. Bei Zahlung per Nachnahme werden 2% Skonto und bei Zahlung per Vorauskasse werden 3% Skonto gewährt.

d) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 5 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

b) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmern gelten, abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, folgende Bestimmungen: Im Falle eines Mangels leistet die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

c) Rügeobliegenheit von Unternehmern
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

§ 6 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 7 Rechtliche Hinweise
Hiermit wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Waffengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetz (AWG) hingewiesen. Patronenlagerreibahlen, -Lehren und Wiederladematrizen können ausfuhrgenehmigungspflichtig sein.

Für die Bearbeitung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe bedarf es der Erlaubnis (§21 und §26 WaffG).

Wesentliche Teile von Schusswaffen, an denen Änderungen vorgenommen wurden, müssen dem staatlichen Beschuß zugeführt werden (Beschußgesetz).

Die oben genannten rechtlichen Hinweise stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar!

§ 8 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH in Stöttwang vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Stand:Januar 2014

Triebel Waffenwerkzeuge GmbH
D-87677 Stöttwang –
Tel +49 (0) 8345 95294 0 Fax – 95294 15

info@triebel-guntools.de

HRB Kempten 5170

Ust ID DE811653417

Steuernummer 125/118/20837

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH, Wagnergasse 4, 87677 Stöttwang, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Jürgen Triebel (im Folgenden: Triebel Waffenwerkzeuge GmbH genannt) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch.

c) Vertragsschluss am Geschäftssitz
Die Angebote der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH am Geschäftssitz sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH dem Kunden Kataloge oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Am Geschäftssitz kommt der Vertrag durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande. Verträge können mündlich, per Brief, E-Mail oder Fax geschlossen werden.

d) Vertragsschluss über Sonderanfertigungen

Kunden können mit der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH Verträge über Sonderanfertigungen schließen. Der Vertrag hierüber kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande.

e) Vertragsschluss über Leihwerkzeuge

Kunden aus Deutschland können mit der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH einen Leihvertrag über Werkzeuge schließen. Der Vertrag hierüber kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande.
Nur Gewerbetreibende sind berechtigt Verträge über Leihwerkzeuge zu schließen. Die Leihfrist beträgt 10 Tage. Der Kunde ist verpflichtet, die Leihwerkzeuge nach Ablauf der Leihfrist kostenfrei an die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH zurückzusenden.Leihverträge können nur schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) geschlossen werden. Ausgeliehene Werkzeuge dürfen nicht weiterverliehen werden. Die Kosten richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Leihbedingungen.

f) Vertragsschluss über Lohnarbeiten

Kunden können mit der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH Lohnarbeiten vereinbaren. Der Vertrag kommt durch individuellen Antrag und die darauf bezogene Annahme zustande.

g) Eingangsprüfung beim Kunden
Die gelieferten Artikel sind vor ihrer Erstverwendung vom Kunden auf Übereinstimmung mit seinen Spezifikationen zu prüfen.

§ 2 Lieferung
a) Teillieferungen
Die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

c) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

§ 3 Zahlung
a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen deutschen Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH in Stöttwang vereinbart wird.

Der Mindestbestellwert je Auftrag beträgt 25,00 EUR Warenwert.

b) Zahlungsmethoden

Kunden aus Deutschland können per Nachname, Vorkasse oder Kreditkarte (Mastercard, Visacard) bezahlen. Bei Lieferungen ins Ausland können Kunden nur per Vorauskasse oder Kreditkarte (Mastercard, Visacard) bezahlen. Die Preise für Sonderanfertigungen sind per Vorkasse zu bezahlen. Stammkunden können nach Vereinbarung per Kauf auf Rechnung beliefert werden.

c) Skonto bei Bestellungen

Ab einem Warenwert von 25,00 Euro kann dem Kunden je nach Zahlungsmethode Skonto gewährt werden. Bei Zahlung per Nachnahme werden 2% Skonto und bei Zahlung per Vorauskasse werden 3% Skonto gewährt.

 
d
) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

§ 4 Kostentragungsvereinbarung bei Widerruf

Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§ 5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Triebel Waffenwerkzeuge GmbH
Wagnergasse 4
87677 Stöttwang
Fax: +49 (0) 8345-95294-15
E-Mail: info@triebel-guntools.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Ausschluss des Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. Ebenso besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH. Der Kunde hat die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Waren erhält, an die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In dieser Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 5 Gewährleistung
a) Gewährleistungsanspruch
Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch.

§ 6 Haftung
a) Haftungsausschluss
Die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet die Triebel Waffenwerkzeuge GmbH im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

§ 7 Rechtliche Hinweise

Hiermit wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Waffengesetzes und des Außenwirtschaftsgesetz (AWG) hingewiesen. Patronenlagerreibahlen, -Lehren und Wiederladematrizen können ausfuhrgenehmigungspflichtig sein.

Für die Bearbeitung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe bedarf es der Erlaubnis (§21 und §26 WaffG).

Wesentliche Teile von Schusswaffen, an denen Änderungen vorgenommen wurden, müssen dem staatlichen Beschuß zugeführt werden (Beschußgesetz).

Die oben genannten rechtlichen Hinweise stellen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes dar!

§ 8 Schlussbestimmungen
a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH in Stöttwang vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand:Januar 2014

Triebel Waffenwerkzeuge GmbH
D-87677 Stöttwang 
Tel +49 (0) 8345 95294 0 Fax – 95294 15

info@triebel-guntools.de

HRB Kempten 5170

Ust ID DE811653417

Steuernummer 125/118/20837